Leasing
hat sich seit den boomenden 80ern des letzten Jahrhunderts zunehmend als
bevorzugte Finanzierungsvariante für alle erdenklichen Gebrauchsgüter
entwickelt. Der Name Leasing, aus dem Englischen kommend, heisst wörtlich
übersetzt „Miete“. Doch auch das Englische Wort Rent bedeutet „Miete“. Eingebürgert hat sich die Meinung, dass
Leasing grundsätzlich Mietkauf ist. Dem ist jedoch nicht so.
Financial
Leasing
Das
ist die wohl gebräuchlichste Art von Leasing. Dabei befindet sich das
Leasingobjekt im Besitz des Leasingnehmers und ist als Vermögen im
Anlagevermögen aktiviert. Am Tag der Aktivierung wird auf der Passivseite
die korrespondierende Finanzierung, sprich die Verbindlichkeit gegenüber
dem Leasinggeber eingebucht. Financial Leasing kann mit oder ohne Restwert
sein. Das heisst, am Ende der Leasingdauer kann ein Restwert vereinbart
werden, was während der Leasingdauer dazu führt, dass die i.d.R.
monatlichen Zahlungen kleiner sind.
Somit
ist der Leasingnehmer gegen aussen der Besitzer und Eigentümer. Doch in aller Regel verlangt der Leasinggeber
Sicherheiten für diesen Kredit in Form eines Eigentumvorbehalts im Vertrag
oder entsprechende andere Sicherheiten.
Im
finanziellen Ergebnis erscheinen die Abzahlungen und Kosten, zusammengefasst
in einem monatlichen Betrag im Finanzergebnis
des Leasingnehmers. Die Raten sind zumeist abnehmender Natur, können aber
auch kalkulatorisch über die Leasinglaufzeit gleich sein (rein rechnerische
Raffinesse, hat zum Ende der Leasingdauer hin keinen Einfluss). Das Risiko
über die Leasingobjekte kann variabel gestaltet werden, sind jedoch
allermeist Sache des Leasingnehmers.
Als
letzte Eigenheit sei noch der oftmals variable zugrunde liegende Zinssatz
genannt. Es ist aber auch möglich, einen festen Zinssatz für die gesamte
Laufzeit zu fixieren.
IFRS
Spezifitäten
Auch
wenn im Leasingvertrag vereinbart wird, dass der Leasinggeber Eigentümer
des Leasingobjektes ist, müssen die Leasingobjekte in der Bilanz als
Eigentum des Leasingnehmers aktiviert werden! Rechtlich auf den ersten Blick
problematisch, denn ein und derselbe Gegenstand kann nicht zwei Parteien zur
gleichen Zeit gehören, doch rechnerisch finanziell unproblematisch, da beim
Leasingnehmer die entsprechende Schuld gegenüber dem Leasinggeber ebenfalls
gebucht wird.
Operational
Leasing
Diese
Leasingform ist eine reine Miete, bei der das Leasingobjekt im rechtlichen
Eigentum des Leasinggebers ist. Demzufolge aktiviert ausschliesslich der
Leasinggeber die Gebrauchsgegenstände und der Leasingnehmer nutzt diese. In
der Regel ist der Leasingnehmer auch verantwortlich für den Unterhalt und
die Versicherung der Leasingobjekte.
Die
Raten sind zumeist immer fest durch die Leasingdauer hindurch und die Raten
erscheinen im operativen Ergebnis
des Leasingnehmers, wie z.B. auch die Miete für Büros oder Lagerhallen.
Der
Leasingnehmer hat am Ende der Vertragslaufzeit das Wahlrecht, ob er die
Leasingobjekte übernehmen möchte oder nicht. Der Preis hierzu darf nicht
im voraus fixiert sein sondern muss dem zukünftigen Marktpreis entsprechen.
IFRS
Spezifitäten
IFRS
stellt sehr klare Ansprüche an die Qualifikation eines Operational Leases.
Wenn nur einer der folgenden Punkte nicht erfüllt wird, wird der Lease als
Financial Lease qualifiziert, unabhängig davon, wie der Titel im
Leasingvertrag lautet.
Qualifikationspunkte
Operational Lease nach IFRS
Wenn
nur eine einzige der folgenden 9 Fragen mit Ja beantwortet werden kann, ist
der Lease ein Financial Lease!
- Werden
substantiell alle Risiken auf den Leasingnehmer übertragen?
- Wird
das Eigentum am Ende des Leasings automatisch auf den Leasingnehmer übertragen?
- Ist
die Dauer des Leasings grösser als 75% der Abschreibungsdauer der
Leasingobjekte?
- Beinhaltet
der Vertrag eine Kaufklausel am Ende der Leasingdauer, worin kein
Wahlrecht für den Leasingnehmer besteht?
- Ist
der Gegenwartswert der Mietraten mehr als 90% des Anschaffungspreises
der Leasingobjekte? D.h., wurde kein Restwert vereinbart oder ein
Restwert, der weniger als 10% des Anschaffungspreises entspricht?
- Müssen
vom Leasingnehmer signifikante Änderungen gemacht werden, dass er in
der Lage ist die Leasingobjekte zu nutzen?
- Gibt
es Vereinbarungen, dass Verluste des Leasinggebers (andere, als evtl.
Verluste aus Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers) vom Leasingnehmer
übernommen werden müssen?
- Besteht
eine „fair-value-Garantie“ bei der der Restwert fixiert wird?
- Gibt
es eine Vereinbarung für einen Folgevertrag bei dem die Miete klar unter
der Marktmiete ist?
Diese
neun Punkte reflektieren im Grossen und Ganzen Mietrecht, das auch für gewöhnliche
Wohnungen besteht. Somit ist klar, dass es sich beim Operational Lease um
eine klare Miete handelt und nicht um einen fest vereinbarten Mietkauf.
Zusammenfassung
Ob ein
Gegenstand geleast werden soll oder nicht, hängt von sehr vielen Faktoren
ab. Wie z.B. soll ein Liquiditätsengpass vermieden werden (oder gibt es
zuviel Liquidität, die sinnvoller eingesetzt werden kann, als in
Wertpapiere), nach welcher Rechnungslegungsnorm bilanziert wird, möchte
man den Gegenstand zum Schluss endgültig kaufen oder nicht, etc. pp.
Diese und weitere Fragen helfen wir Ihnen gerne zu beantworten, das
Ergebnis wird Ihren Erfolg nachhaltig über die nächsten Jahr
mitbestimmen.